Verkaufs-, Lieferungs-und Zahlungsbedingungen
1. Allgemeines
Diese Verkaufs-, Lieferungs-und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil eines jeden zwischen der Firma VM Group und einem Käufer abgeschlosse¬nen Vertrages. Einkaufsbedingungen des Käufers, die mit diesen Geschäftsbe¬dingungen in Widerspruch stehen, sind für die VM Group auch dann unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
2. Aufträge
Jeder Auftrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Bestätigung durch die Firma VM Group Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung, der Übersendung der Rechnung oder der Lieferung der Ware zustande. Dies gilt auch für die von Verkaufsmitarbeitern und den Verkäufern im Außendienst getätigten Verträge. Die Verkaufsangestellten der Firma VM Group sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder Zusicherungen zu geben, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen. Für Fehler, die sich aus den vom Besteller (Käufer) eingereichten Unterlagen (Zeichnungen, Muster oder dergleichen) ergeben, übernimmt die Firma VM Group keine Haftung. Mündliche Angaben über Ausführung, Abmessung oder dergleichen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Angeforderte Muster werden nur gegen Berech¬nung ausgeliefert. Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte, Farbtöne, die in Katalogen, Preislisten und anderen Drucksachen enthalten sind, sind branchen¬übliche Annäherungswerte.
3. Preise
Die Preise verstehen sich grundsätzlich ab Lager der Firma VM Group in Zülpich, zuzüglich Verpackung, Fracht und der zum Zeitpunkt der Rechnungs¬stellung gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Bei Ausführung des Auftrages zwei Monate nach Vertragsabschluss gelten die jeweiligen Tagespreise.
4. Angebote und Lieferung
Preisangebote sowie Angaben über Vorräte und Liefertermine sind freibleibend und jederzeit widerruflich. Letztere werden nach Möglichkeit eingehalten, jedoch sind Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen, es sei denn, die Firma VM Group hat die, verspätete Lieferung vorsätz¬lich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger sowie rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, eine verbindliche Lieferfrist wurde bei Vertragsabschluss zugesagt. Für die Einhaltung der Lieferfristen ist der Zeitpunkt der Absendung ab Werk maßgebend. Wenn die Ware ohne Verschul¬den der Firma VM Group nicht rechtzeitig abgesandt werden kann, gilt die Lieferfrist mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten. Wird die Lieferfrist Überschritten, kann der Besteller (Käufer) eine angemessene Nach¬frist setzen und nach deren fruchtlosen Ablauf vom Vertrag zurücktreten. Weiter¬gehende Ansprüche des Bestellers (Käufers) können nur bei grober Fahrlässig¬keit oder Vorsatz des Lieferanten geltend gemacht werden. Wir behalten uns vor, Aufträge in Teillieferungen durchzuführen; Mehr-oder Minderlieferungen bis zu 10% sind zulässig. Die Gefahr geht auf den Besteller (Käufer) Über, sobald die bestellte Ware das Lager verlässt.
5. Mängelrüge
Der Besteller (Käufer) hat die gelieferten Sachen unverzüglich nach Empfang zu untersuchen. Erkennbare Transportschäden sind unverzüglich nach Empfang der Ware, verdeckte Schäden spätestens innerhalb von fünf Tagen nach Empfang der Ware bei der Firma VM Group schriftlich geltend zu machen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt, soweit es sich um einen Mangel handelt, der bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbar war. Ge-währleistungsansprüche „‚Sind auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung be¬schränkt; bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung oder Nachbesserung kann Her¬absetzung der Vergütung oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Gewährleistung ist, Rückgängigmachung des Vertrages verlangt werden. Schadensersatzansprüche werden Nichterfüllungoder Ersatz mittelbarer Schäden ist ausgeschlossen. Beanstandungen, die auf mangelhafter Herstellung beruhen, werden -auch bei Garantieerklärung des Lieferanten -nur soweit berücksichtigt, wie da, Lieferant der Firma VM Group Ersatz leistet.Die Verjährung der Mängelansprüche beträgt 1 Jahr, wobei sich der Fristbeginn nach dem Gesetz richtet. Die Verjährungsbegrenzung greift nicht bei Arglist, Vorsatz und in den Fällen der §§ 478, 479GB. Eine Mängelrüge wegen optischer Beanstandungen ist ausgeschlossen, wenn mit der Verarbeitung der Ware (z.B. Zuschnitt eines Bodenbelages) begonnen wurde. Reklamationen bei Sonderposten oder Ware zweiter Wahl können nicht anerkannt werden, soweit die Gebrauchsgültigkeit der Ware nicht entscheidend beeinträchtigt wurde. Han-delsübliche, gemäß Gütenormen zulässige oder geringe Abweichungen in Qualität, Gewicht, Größe, Dicke, Breite, Ausrüstung, Musterung und Farbe können nicht als Mangel anerkannt werden. Die bei Velours-Teppichboden in einzelnen Fällen nach der Verlegung auftretenden Schattierungen (sog. sandig) stellen keinen Mangel dar, da die Ursache weder material-, herstellungs-oder lieferungsbedingt ist. Bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sind die entsprechenden Lieferscheine bzw. Rechnungen einzureichen.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung (bei Zählung durch Scheck oder Wechsel bis zur unwiderruflichen Einlösung) aller Forderungen, die Firma VM Group gegen den Käufer, ganz gleich aus welchem Rechtsgrundzustehend, Eigentum (Vorbehaltsware) der Firma VM Groupauch dann, wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen gezahlt wird: bei laufender Rechnung dient die Vorbehaltsware zur Sicherung der Saldoforderung. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr an Dritte weiter zu veräußern. Eine Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder Verkauf nach erfolgter Zahlungseinstellung ist ihm nicht gestattet. Die Ermächtigung zur Veräußerung kann von der Firma VM Group jederzeit widerrufen werden, Bei vertragswidrigem Verhalten oder Verzug des Käufers kann die Herausgabe der Ware bis zur vollständigen Bezah¬lung verlangt werden. Pfändungen der Vorbehaltsware sind uns unverzüglich unter Beifügung des Pfändungsprotokolls (Abschrift) zu melden. Veräußert der Kunde Vorbehaltsware, so gilt der daraus sich ergebende Kaufpreisforderung im Zeitpunkt ihrer Entstehung als an uns abgetreten. Der Kunde ist solange befugt, die Forderung einzuziehen, bis ihm dies auf Grund eines Zahlungsverzuges oder eines Vermögensverfalles durch uns untersagt wird. In diesem Fall hat der Kunde uns auf Verlangen über jede einzelne Forderung eine Abtretungsurkunde in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Die Abtretung hat nicht die Befreiung des Kunden von seiner Zahlungspflicht zur Folge. Wird die Vorbehaltsware durch den Käufer zu einer neuen Sache verarbeitet, erfolgt die Verarbeitung für die Diese ist dann Hersteller im Sinne des § 950 BGB. Wird die gelieferte Ware mit anderen, nicht der Firma VM Group gehö¬renden Waren verarbeitet, verbunden oder vermischt, so erwirbt die Firma VM Group Miteigentum an der neuen Sache oder dem vermischten Bestand nach dem Verhältnis des Wertes der von ihr gelieferten und der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. Die neue Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
7. Haftung
Schadensersatzansprüche gegenüber der Firma VM Group, gegen¬über ihren Arbeitnehmern und/ oder ihren Erfüllungsgehilfen, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen und die nicht Schadenersatz für die Verletzung von Leben, Körper und/ oder Gesundheit zum Inhalt haben, sind -soweit gesetzlich möglich -ausgeschlossen. Gleichgültig ist, ob sie aus Vertragsverletzung oder der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus unerlaubter Handlung, auch aus der Haftpflicht des Produzenten (wegen Konstruktions-, Produktions-und Informationsfehlern) herrühren. Nicht ausgenommen ist die Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Ersatzpflicht für die Verletzung von Le¬ben, Körper und/ oder Gesundheit. Soweit in diesen Allgemeinen Verkaufs,¬Lieferungs-und Zahlungsbedingungen nicht anders geregelt, haftet die Firma VM Group, ihre gesetzlichen Vertreter, ihre leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für grobe Fahrlässigkeit nichtleitender Gehilfen haften wir jedoch nur, wenn sie eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzen.
8. Aufrechnung: Abtretung
Die Aufrechnung mit Forderungen gegenüber der Firma VM Group ist mit Ausnahme von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ebenso wie die Berufung auf ein Zurückbehaltungsrecht, das nicht aus demsel¬ben Vertragsverhältnis resultiert,unzulässig. Die Abtretung von Ansprüchen des Käufers gegenüber der Firma VM Group wird ausgeschlossen.
9. Zahlungsbedingungen
Rechnungssumme wird in EURO berechnet und ist sofort nach Rechnungseingang fälligVereinbarten Skonto sind rein Netto. Der vereinbarte Skonto muss Schriftlich mit der Firma VM Group vereinbart sein. Die Zahlungsfristen werden jeweils vom Datum der Rechnungsstellung angerechnet. (Nettowert) zuzüglich der zu diesem Zeitpunkt geltenden Mehrwertsteuer.Für Abschlagszahlungen gelten die gleichen Zahlungsbedingungenen.Bei verspäteter Zahlung -nach 30 Werktagen -werdenVerzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, dann hat die Firma VM Group das Recht, die Montage und Auslieferung der Ware bis zur Zug-um-Zug (=Kaufpreis gegen Ware) angebotenen Kaufpreis¬zahlung zurückzuhalten, unbeschadet anderer und weitergehender Rechte der Firma VM Group. Sollte der Käufer mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, sind alle Rechnungen sofort fällig, etwaige Zahlungsvergünstigungen oder Rabatte entfallen.
10. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Euskirchen. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kaufbeweglicher Sachen und des einheitlichen Geset¬zes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen sowie dem an seine Stelle tretenden Übereinkommen der Vereinten Nationen Über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Alle Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag werden unter Zugrundelegung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland entschie¬den. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts-bedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestirn¬mungen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem der ungültig gewordenen Bestimmung verfolgen Zweck am nächsten kommt.
11. Schriftform
Vereinbarungen, die diese Allgemeinen Verkaufs-und Lieferungsbedingungen abändern oder aufheben, müssen schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.